Förder- und Ausgabenrichtlinien des elternVereins - Beschluss 3. 10. 2024

Die finanziellen Mittel, die der elternVerein verwaltet, kommen aus folgenden Quellen:

  • ElternVereinsbeiträge
  • Jahrbuchinserate
  • Spenden
  • Kästchenvermietung

Weitere Einnahmemöglichkeiten gibt es nicht. Die Grenze unserer finanziellen Möglichkeiten und unser Anspruch die Mittel sinnvoll und gerecht einzusetzen erfordert daher eine klare Regelung auf der Ausgabenseite.

Folgende Rahmenbedingungen für Ausgaben aus dem Eltervereinsbudget wurden in der Hauptversammlung am 03.10.2024 beschlossen und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt einlangenden Förderanträge:

Grundsätze

Die vom elternVerein eingesetzten Mittel müssen dem Schulklima und somit allen SchülerInnen zu Gute kommen.

Eltern- und Schülervertreter:innen arbeiten ehrenamtlich, Lehrer:innen üben bei ihrer Tätigkeit ihren bezahlten Beruf aus, alle drei Personengruppen scheiden somit als Rechnungsleger:innen aus.

Sämtliche Ausgaben dienen ausschließlich dem Zusammenleben- und wirken innerhalb und während des Schulbetriebes. Jede Schülerin/jeder Schüler sollte die theoretische Möglichkeit (gehabt) haben oder in Zukunft noch haben, in den Genuss einer aus dem ElternVereinsbudget subventionierten Ausgabe zu kommen wie  z.B. Gegenstände, Veranstaltungen, Bildungsangebote oder Verbesserung der Infrastruktur.

Voraussetzung für die individuelle Förderung einer Schülerin/eines Schülers ist immer eine Mitgliedschaft im elternVerein. Diese liegt vor, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Schuljahr bezahlt wurde. Außerdem muss ein Förderbedarf bestehen, der sich aus mehreren Faktoren, wie z,B. Einkommen und Familiengröße, ergibt. Eine Orientierungshilfe dazu bietet der Schulbeihilfenrechner der Arbeiterkammer.

Reiseförderungen

  • Pro Schüler:in wird – nach Maßgabe vorhandener Mittel – für eine Reise mit mindestens 4 Übernachtungen eine Unterstützung unter folgenden Bedingungen gewährt:
    1. Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft werden. (z.B. Förderantrag an die BildungsDirektion, Sortwochen-100er)
    2. Ihr Kind ist das erste Jahr an unserer Schule oder hat bereits im Vorjahr eine Förderung durch die Bildungsdirektion erhalten.
    3. Die Förderung durch den elternVerein beträgt bis zu 30% der Reisekosten pro Schüler:in bis höchstens EUR 200,-; zusammen mit der Summe aller anderen Förderungen aber nur bis maximal 90% der Reisekosten (=10% Selbstbehalt).
    4. Die Förderung wird zusammen mit der erwarteten Förderung durch die BildungsDirektion (2023/24 waren das EUR 256,-), als zinsfreies Förderdarlehen ausbezahlt. Sobald die Fördergelder aller Stellen (siehe a) eingetroffen sind, wird nach der Vorgabe aus Punkt b) der Rückzahlungsbetrag ermittelt.
    5. Am Förderantrag kann der Verzicht auf ein Darlehen angegeben werden. In diesem Fall wird die maximale Förderung durch andere Fördermöglichkeiten angenommen und danach die Förderung (endgültig) laut Punkt b) und in Abhängigkeit vom Förderdeckel der Klasse berechnet. Eine Rückzahlungsverpflichtung der Fördernehmer:in entfällt dadurch.
  • Ausflüge und Reisen mit weniger als 4 Übernachtungen werden mit bis zu 30% der Reisekosten gefördert, max. 10,- pro Übernachtung bzw. 15,- für 1-Tagesausflüge.
  • Innerhalb einer Klasse wird die Fördersumme mit der Formel “(Anzahl der EV-Mitglieder dieser Klasse aus dem Vorjahr plus von heuer) mal EUR 15,- “ begrenzt.*) Diese Begrenzung gilt nicht für die Kennenlerntage der 1. und 5. Klassen sowie Reisen der Ü- und FMS-Klassen.

Spenden für eine Klasse, die z.B. in Form eines freiwillig höheren Mitgliedsbeitrages einlangen, werden der Fördersumme hinzugerechnet.

Darüber hinaus werden gewährt

  • Unterstützung von Maßnahmen für SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen
  • Leistungen im Zusammenhang mit besonderen sozialen Härtefällen Einzelne betreffend.
  • Unterstützungsbeiträge zu Projekten und Veranstaltungen für Gruppen und Klassen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zu Verfügung:
email: elternVerein@antonkriegergasse.at

für den Vorstand des elternVereins

Gerald Oujezky,  Obmann

Anhang

Berechnung unserer Reiseförderung

  1. Die Fördergrenze, also alle möglichen Förderungen zusammengerechnet, beträgt 90% der Reisekosten (= Reisekosten minus 10% Selbstbehalt)
  2. Wenn Sie einen Antrag ohne Überbrückungsdarlehen an uns stellen, berechnen wir unsere Förderung so, dass Sie nichts mehr an uns zurückbezahlen müssen. Diese Förderung beträgt:
    Förderdeckel der Klasse aufgeteilt auf die zu fördernden Kinder; jedoch maximal 30% des Reisepreises, maximal EUR 200,- und maximal Fördergrenze minus alle möglichen anderen Förderungen
  3. Wenn Sie einen Antrag inkl. Überbrückungsdarlehen an uns stellen, so gewähren wir ihnen ein Darlehen in Folgender Höhe:
    Förderdeckel der Klasse aufgeteilt auf die zu fördernden Kinder (maximal 30% des Reisepreises und maximal EUR 200,-) plus die aktuell maximale Förderung durch die BildungsDirektion zusammen aber maximal bis zur Fördergrenze.
    Bei einem Antrag inkl. Überbrückungsdarlehen ist auf jeden Fall eine Rückzahlung an den elternVerein zu leisten! Diese bemisst sich an der Förderhöhe durch die Bildungsdirektion und der anderen Fördergeber.

 

Rechenbeispiele zu Reiseförderungen (immer unter der Annahme, dass der Förderdeckel der Klasse ausreichend hoch ist und nach positiver Prüfung des Antrags)

  • B. Kennenlerntage; Kosten z.B. EUR 280,-
     (für die Kennenlerntage der 1., 5. und Ü-Klassen gibt es keinen Förderdeckel)
    1. Die Fördergrenze = EUR 252,- (= Reisekosten minus 10% Selbstbehalt)
    2. Da von der BildungsDirektion bis zu EUR 256,- an Förderung zu erwarten ist, zahlen wir hier (noch) keine direkte Förderung aus
      Stellen Sie unbedingt einen Förderantrag an die Bidungsdirektion!
    3. Wenn Sie unmittelbar eine finanzielle Hilfe brauchen, so stellen Sie bitte einen Förderantrag inkl. Überbrückungsdarlehen
      • wir überweisen dann nach positiver Prüfung ihres Antrags EUR 252,- für ihr Kind auf das Schulkonto. 10% des Reisepreises (in diesem Beispiel EUR 28,-) müssen Sie überweisen.
    4. Sobald Sie das Fördergeld von der BildungsDirektion erhalten haben, informieren Sie uns bitte darüber unter elternVerein@antonkriegergasse.at
      • Falls Sie EUR 256,- von der BildungsDirektion erhalten haben erhalten Sie von uns eine Rückzahlungsaufforderung über EUR 252,-
      • Falls Sie z.B. „nur“ EUR 80,- von der BildungsDirektion erhalten haben erhalten Sie von uns keine Rückzahlungsaufforderung über EUR 168,-
        Erklärung: Vom elternVerein bekommen Sie in diesem Fall eine Förderung von 30% des Reisepreises = 84,- Zusammen mit der Förderung durch die BildungsDirektion ist das eine Gesamtförderung von EUR 164,- und liegt damit unter der Fördergrenze von EUR 252,-, die wir bereits für Ihr Kind überwiesen haben. Daher ziehen wir von diesen 252,- unsere Förderung von 84,- ab und es bleiben 168,-, die Sie an uns zurückbezahlen müssen.
    5. Bekommen Sie kein Fördergeld von der BildungsDirektion, so erhalten Sie von uns eine Rückzahlungsaufforderung über mindestens EUR 168,-.
      In diesem Fall hat die BildungsDirektion keinen Förderbedarf feststellen können oder Sie haben keinen Antrag an die BildungsDirektion gestellt und eine Förderung durch uns im folgenden Schuljahr ist ausgeschlossen.
  • B. Sportwoche oder Schikurs; Kosten z.B. 420,-
    1. Unsere Fördergrenze = EUR 378,- (= Reisekosten minus 10% Selbstbehalt)
    2. Stellen Sie unbedingt einen Förderantrag an die Bidungsdirektion!
    3. Sportwochen und Schikurse werden auch von der WKO mit EUR 100,- gefördert. Bitte stellen Sie unbedingt auch einen Antrag unter https://www.sportwochen.org/
    4. Wenn Sie einen Förderantrag an uns stellen, so gehen wir zunächst davon aus, dass Sie EUR 356,- an Förderungen erhalten werden.
      • Wenn Sie einen Antrag ohne Überbrückungsdarlehen stellen, so zahlen wir EUR 22,- für ihr Kind auf das Schulkonto ein. Das ist jener Betrag, den Sie sicher nicht mehr an uns zurückbezahlen müssen
  • Stellen Sie einen Antrag inkl. Überbrückungsdarlehen, so zahlen wir EUR 378,- für ihr Kind auf das Schulkonto ein. 10% des Reisepreises (in diesem Beispiel EUR 42,-) müssen Sie überweisen.
  1. Wenn Sie von uns ein Überbrückungsdarlehen erhalten haben, so bekommen Sie von uns, abhängig von der Höhe der Förderung durch die BildungsDirektion und ob Sie den Sportwochen-100er bekommen haben eine Rückzahlungsaufforderung zwischen EUR 252,- und EUR 356,-
    • Für den Fall, dass Sie den Sportwochen-100er nicht bekommen haben, benötigen wir das Schreiben von der WKO, dass dieser abgelehnt wurde. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie den Sportwochen-100er bekommen haben.
  • B. Sprachreise; Kosten z.B. 980,-
    1. Stellen Sie unbedingt einen Förderantrag an die Bidungsdirektion!
    2. Wenn Sie einen Antrag ohne Überbrückungsdarlehen an den elternVerein stellen, so zahlen wir nach positiver Prüfung für ihr Kind abhängig vom Förderdeckel der Klasse bis zu EUR 200,- auf das Schulkonto ein. Diesen Betrag müssen Sie nicht mehr an uns zurückbezahlen.
  1. Wenn Sie einen Antrag inkl. Überbrückungsdarlehen stellen, so zahlen wir bis zu EUR 456,- für ihr Kind auf das Schulkonto ein. EUR 256,- müssen Sie nach Erhalt der Förderung durch die BildungsDirektion oder deren Ablehnung auf jeden Fall an uns zurückbezahlen.