Der elternVerein hat in seinem Budget zwei Schwerpunkt gesetzt:

  • einerseits die Förderung von Schulprojekten
  • andererseits die finanzielle Unterstützung von Schülern/Schülerinnen für Schulveranstaltungen.

Weiters gibt es die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen Anschaffungen für Schulprojekte (zB Werkmaterial) finanziell zu unterstützen.

Die Entscheidungen über Förderungen erfolgen auf Basis der geltenden Förderrichtlinien, die Sie hier einsehen können.

Finanzielle Unterstützung für Schulveranstaltungen

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und bedenken Sie immer, dass wir eine gewisse Zeit für die Bearbeitung der Anträge benötigen. Der gesamte Vorstand arbeitet ehrenamtlich in seiner Freizeit. 

  • Voraussetzung für eine Förderun ist immer eine Mitgliedschaft im elternVerein. Diese liegt vor, wenn der Mitlgiedsbeitrag für das laufende Schuljahr bezahlt wurde.
  • Pro Schüler/in wird – nach Maßgabe vorhandener Mittel – eine Unterstützung von 30% der Veranstaltungskosten gewährt, maximal jedoch 200.- €.
  • Das Formular muss von den Eltern ausgefüllt und dem Klassenvorstand übergeben werden. Dieser überprüft es auf Vollständigkeit und muss das Ansuchen befürworten.
  • Danach werden die Ansuchen vom Klassenvorstand im Original an den elternVerein weitergeleitet (bitte eingescannt per email oder ins Postfach des elternVerein im Sekretariat legen).
  • Das Ansuchen sollte bitte vor Durchführung der Schulveranstaltung beim EV einlangen, idealerweise noch VOR der Einzahlungsfrist.
  • Die bewilligten Unterstützungen werden dem Klassenvorstand bzw. den für die Veranstaltung verantwortlichen Lehrern/Lehrerinnen auf das Schulkonto überwiesen. Die Eltern zahlen daher nur den Differenzbetrag ein.

Sie können das Formular für ein Ansuchen durch die Erziehungsberechtigten herunterladen:

Darüber hinaus gibt es auch öffentliche Förderungen nicht nur für Schulveranstaltungen. Details dazukönnen Sie sich unter diesem link zusammenstellen lassen. Dort finden Sie auch Formulare und Übersetzungshilfen in anderen Sprachen. Hier auch noch eine andere Zusammenstellung von Schülerbeihilfen.

Es wird empfohlen bei Veranstaltungen die fünf Tage oder länger dauern, einen Antrag bei der Bildungsdirektion zu stellen. Die entsprechende Anträge erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Sollten Sie große Probleme beim Ausfüllen dieser Anträge haben, sprechen Sie uns bitte an, wir werden versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen.

 

In besonderen, zu vereinbarenden Fällen können wir zusätzlich zu unserer Förderung eine zurückzuzahlende Überbrückungsfinanzierung anbieten.

Das entsprechende Fomular können Sie hier einsehen:

Förderung / Unterstützung eines Schulprojekts u.ä.

Antragsberechtigt sind LehrerInnen bzw. Personen, die Projekte im Rahmen des Schulbetriebs initiieren und betreuen.

Hier können Sie das Antragsfomular herunterladen:

Natürlich genügt auch eine fomloser Antrag, der alle notwendigen Informationen beinhaltet.